Steuerberatung für Rentner – Wir bieten Ihnen Sicherheit rund um Ihre Steuererklärung!

Ob Sie als Rentner Steuern zahlen müssen und wie hoch die abzuführenden Steuern sind, richtet sich neben der Art und der Höhe Ihrer Einkünfte auch nach dem Jahr in dem Sie erstmals Rente bezogen haben. Der steuerfreie Anteil der Rente sinkt aufgrund der gesetzlichen Regelungen jährlich. Dies bedeutet, dass von Steuerpflichtigen, die ab 2040 erstmals Rentenzahlungen erhalten, die Renten in vollem Umfang als steuerpflichtige Einkünfte erfasst werden.

Sie freuen sich über Ihre gesetzliche Rentenerhöhung – Wussten Sie, dass bereits heute diese Rentenerhöhungen zu hundert Prozent steuerpflichtige Einkünfte sind? Des Weiteren können zusätzliche Einnahmen wie beispielsweise aus einem Nebenverdienst oder Einkünfte aus Vermietungen dazu führen, dass Sie als Rentner Steuern zahlen müssen. Neben Ihrer gesetzlichen Rente müssen auch private Rentenbezüge und andere Formen der Altersvorsorge versteuert werden. Wir helfen Ihnen durch den Steuer-Dschungel.

Wir unterstützen Sie bei der komplexen steuerlichen Beratung und erstellen Ihre Einkommensteuererklärung, damit Sie ganz sicher alle Steuervorteile ausnutzen.

Einkommensteuererklärung

Roxane Finn-Mitzschke, Steuerberaterin

Vereinbaren Sie jetzt eine kostenfreie Erstberatung!

Ihre Vorteile im Überblick

  • Rechtssichere Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung
  • Ausnutzen aller steuerlichen Möglichkeiten
  • Zeitersparnis

Unser besonderes Leistungsangebot für die Einkommensteuererklärung umfasst

  • Fristgerechte Erstellung Ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung
  • Ermittlung Ihrer Renteneinkünfte, unter Berücksichtigung des individuellen steuerfreien Anteils
  • Beratung zu steuerlichen Abzugsmöglichkeiten bei z.B. Arztkosten, Pflegeaufwendungen, Heimkosten, Behindertenpauschbetrag
  • Beantragen von Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
  • Prüfen von Steuerbescheiden
  • Einspruch gegen fehlerhafte Steuerbescheide – wir setzen Ihre Rechte gegenüber dem Finanzamt durch!

Wir freuen uns darauf, unser Expertenwissen für die Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung einzusetzen.

Sie haben noch weitere Fragen zu unserer Steuerberatung für Rentner?

Klicken Sie einfach auf die Plus-Symbole, um nützliche Antworten auf häufig gestellte Fragen zu bekommen.

Müssen Sie als Rentner eine Steuererklärung abgeben?

Ob Sie eine Steuererklärung abgeben müssen hängt von vielerlei Faktoren ab, insbesondere von der Art und der Höhe Ihrer Einkünfte. Wir prüfen dies gern für Sie.

Was ist die Frist für die Abgabe Ihrer Einkommensteuererklärung?

Eine Einkommensteuererklärung müssen Sie grundsätzlich bis zum 31. Juli abgeben (§ 149 AO i.V.m. § 25 EStG). Das Finanzamt stellt anhand dieser Erklärung Ihre Einkommensteuer fest. Wird die Steuererklärung durch uns erstellt, dann verlängert sich die Frist bis zum 29. Februar des Folgejahres.

Ab welcher Rentenhöhe müssen Sie Steuern zahlen?

Das lässt sich nicht allgemein verbindlich sagen, sondern ist vom Einzelfall abhängig. Einkommensteuer fällt grundsätzlich immer erst an, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt.

Sie finden auf der Seite des Bundesministeriums der Finanzen eine Berechnungshilfe für die Ermittlung der Einkommensteuer: www.bmf-steuerrechner.de

Nutzen Sie unsere Gutscheine zu Ihrem Vorteil

Sie möchten ein kostenloses Erstberatungsgespräch oder sind an einer Existenzgründung interessiert? Wir bieten Ihnen dafür 2 Gutscheine an. Drucken Sie diese einfach aus und bringen Sie den jeweiligen Gutschein zum Gespräch mit. Wir freuen uns auf Sie.