Wir sind Ihr passender Steuerberater für Ihren Online Handel und Online-Shop
Onlinehandel ist heute eine bequeme und einfache Art, Waren und Dienstleistungen zu beziehen. Mit dem zunehmenden weltweiten Versand von Waren haben sich in den letzten Jahren auch die steuerrechtlichen Anforderungen an die Onlinehändler wesentlich erhöht. Hier kommen Steuerberater für den Online Handel ins Spiel, denn es gilt Internationales Steuerrecht, insbesondere im Bereich der Umsatzsteuer, zu beachten. In diesen Gebieten des Steuerrechts brauchen Sie einen zuverlässigen Steuerberater für Ihren Onlinehandel.
Frau Steuerberaterin Roxane Finn-Mitzschke referierte bereits in mehreren Veranstaltungen der IHK Dresden zum Thema der steuerlichen Herausforderungen bei Onlineshops, insbesondere beim Versand aus Amazon-Lagern.
Ihr Steuerberater für Ihren Online-Shop achtet auf Ihre Steuerangelegenheiten
Als Marketplace-Händler können Sie bei Amazon darüber entscheiden, ob sie die Ware selbst versenden (aus eigenem Lager) oder die Lieferung durch Amazon (sog. Amazon-FBA = Fulfillment by Amazon) erfolgt. Bei Teilnahme am sogenannten PAN-EU-Programm entscheidet Amazon, in welchem Lager (europaweit) die Ware gelagert wird.
Worauf beispielsweise Steuerberater für den Online Handel stets hinweisen: Wird die Ware aus dem Onlineshop an Nichtunternehmer im EU-Ausland versendet, ist die sog. Versandhandelsregelung des § 3c UStG zu beachten. Bei Überschreiten einer Liefermenge in einen anderen Mitgliedsstaat der EU (sogenannte Lieferschwelle), ist die Lieferung im Zielland steuerpflichtig. In der Folge muss sich der Onlinehändler im Zielland registrieren, den dortigen Erklärungspflichten nachkommen und Rechnungen nach den Vorschriften des Ziellands erteilen.
Nehmen Sie mit Ihrem Onlineshop am PAN-EU-Programm teil, sind weitere steuerliche Pflichten zu erfüllen, bei denen Ihnen ein Steuerberater für den Online Handel helfen kann. Aufgrund der Umlagerung der Ware in ein anderes Land der EU, muss zwingend eine steuerliche Registrierung des Onlineshops in den beteiligten Lagerländern erfolgen. Für das Umlagern der Ware zwischen verschiedenen Mitgliedsstaaten der EU sind sogenannte Pro-Forma-Rechnungen zu erstellen und steuerliche Meldungen in den beteiligten Ländern abzugeben.
Eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Lösung für Ihren Onlineshop
Unsere Steuerberater für Online Handel suchen mit Ihnen gemeinsam nach individuellen Lösungen der Finanzbuchhaltung, die auf Ihren Onlineshop und die steuerlichen Anforderungen zugeschnitten sind. Ihre Warenwirtschaftssysteme, z.B. Plentymarkets, werden dabei ebenso berücksichtigt wie Ihre Bezahlsysteme, z.B. Paypal. Mit der DATEV eG und dekodi haben die Steuerberater für den Online Handel von DT Steuerberatung starke Partner an ihrer Seite, die eine weitgehende Automatisierung Ihrer Daten des Onlineshops für die Finanzbuchhaltung ermöglichen.
dekodi bietet effiziente Lösungen in Form von kosten- und zeitsparenden Konvertern sowie einschlägigen Dienstleistungen zur Prozessoptimierung. Dazu gehört die Implementation von Schnittstellen und die Beratung bei der Gestaltung Ihrer Ablauforganisation im innerbetrieblichen Rechnungswesen. So erhalten unsere Steuerberater für Online Handel die konvertierten Daten aus Ihrem Onlineshop und können diese automatisiert weiterverarbeiten. Das ist Ihr Kostenvorteil!
Mit der Software „Unternehmen online“ der DATEV eG stellen Sie uns die Belege Ihres Onlineshops digital zur Verbuchung zur Verfügung und können Ihre Auswertungen online zeitnah einsehen. Somit können Sie und unsere Steuerberater für Online Handel effizienter und schneller arbeiten. Sie sind mit der digitalen Finanzbuchhaltung unabhängig von Zeit und Ort und haben mehr Zeit für Ihren Onlineshop.
Nehmen Sie Kontakt mit unseren Steuerberatern für den Online Handel auf
Sie möchten weitere Informationen für Ihren Onlineshop? Sprechen Sie uns an. Wir freuen uns auf Sie und beraten Sie gerne.
Brauchen Sie zudem weitere Beratung zu anderen Themen? Wir befassen uns ebenfalls mit den Themen zur klassischen Steuerberatung, Unternehmensberatung, Lohn- und Gehaltsabrechnung, digitalen Buchführung und zur Unternehmensnachfolge.
Nutzen Sie unsere Gutscheine zu Ihrem Vorteil
Sie möchten ein kostenloses Erstberatungsgespräch oder sind an einer Existenzgründung interessiert? Wir bieten Ihnen dafür 2 Gutscheine an. Drucken Sie diese einfach aus und bringen sie den jeweiligen Gutschein zum Gespräch mit. Wir freuen uns auf Sie.