Einkommensteuererklärung für Ihre Einkünfte aus der Photovoltaik-Anlage erstellen lassen!

Der Betrieb einer eigenen Photovoltaik-Anlage bringt oft steuerliche Pflichten mit sich. Wenn Sie beispielsweise eine netzgekoppelte Photovoltaik-Anlage betreiben und den Strom an den Netzbetreiber verkaufen, dann liegt grundsätzlich eine unternehmerische Tätigkeit vor. Neben der Gewinnermittlung im Rahmen der Einkommensteuererklärung ist vor Abschluss des Vertrages mit dem Stromversorger darüber zu entscheiden, ob die Einspeisevergütung mit Umsatzsteuer abgerechnet wird.

Die Steuererklärung zu erstellen ist entsprechend anspruchsvoll. Zu der üblichen Einkommensteuererklärung müssen Sie die Anlage G „Einkünfte aus Gewerbebetrieb“ und das Formular „Einnahmen-Überschuss-Rechnung“ ausfüllen. Zusätzlich müssen Sie eine Umsatzsteuererklärung erstellen, wenn Sie den Strom mit Umsatzsteuer abrechnen.

Gerne übernehmen wir diese Aufgaben für Sie!
Wir beraten kompetent Sie zu allen steuerlichen Angelegenheiten rund um Ihre Photovoltaik-Anlage.

Einkommensteuererklärung

Roxane Finn-Mitzschke, Steuerberaterin

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Ihre Vorteile im Überblick

  • Rechtssichere Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung und ggf. Umsatz- und Gewerbesteuererklärung
  • Ausnutzen aller steuerlichen Möglichkeiten
  • Zeitersparnis

Unser besonderes Leistungsangebot für die Einkommensteuererklärung umfasst

  • Erstellung der jährlichen Einkommensteuererklärung
  • Ermittlung der Einkünfte aus der Photovoltaikanlage inkl. der Einnahmen-Überschussrechnung
  • steuerliche Beratung zur optimalen Gestaltung des Vertrages zur Einspeisevergütung mit dem Energieversorger
  • Ermittlung des Eigenverbrauchs für den privatgenutzten Strom
  • Abgrenzung zur steuerlichen Liebhaberei (steuerlich werden dauernde Verluste nicht berücksichtigt)
  • Ermittlung Ihrer weiteren Einkünfte, wie aus nichtselbständiger Arbeit, Vermietung, Renten oder sonstige Einkünfte
  • Prüfen von Steuerbescheiden
  • Beratung zu steuerlichen Abzugsmöglichkeiten

Wir freuen uns darauf, Ihre Steuererklärung zu erstellen.

Nutzen Sie unsere Gutscheine zu Ihrem Vorteil

Sie möchten ein kostenloses Erstberatungsgespräch oder sind an einer Existenzgründung interessiert? Wir bieten Ihnen dafür 2 Gutscheine an. Drucken Sie diese einfach aus und bringen Sie den jeweiligen Gutschein zum Gespräch mit. Wir freuen uns auf Sie.