Sehr geehrte Mandanten,

wir haben folgende Informationen zu aktuellen Finanzhilfen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie für Sie zusammengestellt:

Kurzarbeitergeld

Bei dem Kurzarbeitergeld ist eine Erhöhung ab dem 4. Monat geplant. Wir informieren Sie rechtzeitig.

Mehrwertsteuer Gastronomie

Die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie wird laut Beschluss ab dem 1. Juli 2020 befristet bis zum 30. Juni 2021 auf den ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent gesenkt. Wir informieren Sie dazu rechtzeitig.

Anträge auf Zuschüsse und Darlehen – Fake-Seiten

In nahezu jedem Bundesland gibt es Fake-Seiten zur Antragstellung. Diese Seiten werden von Betrügern missbraucht um mit Ihren Daten Finanzhilfen zu erhalten.
Bitte nutzen Sie in Sachsen ausschließlich die offiziellen Seiten des SAB-Förderportals, um elektronische Anträge zu stellen: https://portal.sab.sachsen.de/login
Aufgrund der Betrugsfälle hat die Sächsischen Aufbaubank (SAB) das Verfahren der Bescheiderteilung/-information umgestellt. Nach Antragsprüfung erhalten die Unternehmer die Bewilligungsbescheide per Post mit einem Auszahlungsantrag (eine Seite). Dieser Auszahlungsantrag muss noch einmal mit Anschrift und Kontoangaben unterschrieben und wieder per Post an die SAB zurückgeschickt werden. Erst danach erfolgt die Auszahlung.

Dauer der Antragsbearbeitung

Die Bearbeitung der Anträge, die in Papierform bei der SAB eingereicht worden sind, dauert laut Informationen der SAB erheblich länger als die Bearbeitung der Online-Anträge.
Laut SAB sind aktuell für den Soforthilfezuschuss über 67.000 Anträge eingegangen, wovon bereits 53.500 bewilligt wurden (438 Mio. €).

Soforthilfe-Darlehen Sachsen – Erlass in Höhe von 10% möglich

Unternehmen mit max. 1 Mio. Euro Jahresumsatz in 2019 können maximal 50.000 € beantragen.
Unternehmen mit über 1 Mio. Euro Jahresumsatz in 2019 können maximal 100.000 € beantragen.

Das Soforthilfe-Darlehen stellt eine gute Ergänzung zum Soforthilfe-Zuschuss des Bundes dar, wenn der Liquiditätsbedarf durch den Zuschuss nicht gedeckt wird. Zudem besteht für alle Antragstellerinnen und Antragsteller die Möglichkeit auf Erlass in Höhe von 10 Prozent des Darlehens, wenn 90 Prozent des gewährten Darlehens innerhalb der ersten drei Jahre nach Darlehensgewährung über kostenfreie Sondertilgungen (max. 1 Sondertilgung p.a., diese ist kostenfrei) zurückgeführt werden.

Wenn Sie Bedarf an Unterstützung haben, melden Sie sich bitte! Wir helfen Ihnen gern.

Ihre DT Steuerberatungsgesellschaft

Hinweis: Trotz sorgfältiger Prüfung aller verfügbaren Unterlagen kann eine Garantie für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben nicht übernommen werden.