Finanzhilfen CORONA-KRISE (Stand 23.03.2020)

Sehr geehrte Mandanten,

wir haben folgende Informationen zu aktuellen Finanzhilfen für Sie zusammengestellt:

Soforthilfe-Zuschuss

Die Bundesregierung plant Soforthilfen (echte Zuschüsse, keine Kredite) für Unternehmen. Dieses Maßnahmenpaket soll in dieser Woche beschlossen werden. Voraussichtlich gibt es die genauen Details zum Beginn der nächsten Woche. Sobald wir die genauen Details hierzu haben, informieren wir Sie umgehend.

Soforthilfe-Darlehen der SAB „Sachsen hilft sofort“

Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr hat am 22.03.2020 eine Richtlinie für Soforthilfe-Darlehen für sächsische Kleinstunternehmen erlassen, die heute in Kraft getreten ist. Mit diesem Soforthilfe-Darlehen werden Einzelunternehmer (Solo-Selbstständige), Kleinstunternehmer und Freiberufler unterstützt, die aufgrund der Auswirkungen des Corona-Virus mit unverschuldeten Umsatzrückgängen konfrontiert sind. Die Antragsstellung kann ab heute, Montag, den 23. März 2020, bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB) erfolgen. Bitte beachten Sie, dass dieses Programm nur für sächsische Unternehmen gilt. Benötigen Sie Informationen über ein ähnliches Darlehen für Ihr Unternehmen außerhalb Sachsens, dann lassen Sie es uns bitte wissen und wir recherchiere gerne für Sie.

Konditionen und Beantragung Soforthilfe-Darlehen-Corona

Die wichtigsten Informationen in aller Kürze:

Wer wird gefördert

  • Einzelunternehmer (Solo-Selbständige), Kleinstunternehmen und Freiberufler in Sachsen, mit einem Jahresumsatz bis zu 1 Mio. EUR. Nicht gefördert werden: Selbstständige, die die Tätigkeit im Nebenerwerb ausüben
  • Prognostizierter Umsatzrückgang aufgrund der Auswirkungen der Corona-Krise von mind. 20%
  • Antragsteller war zum 31.12.2019 wirtschaftlich gesund
  • Rückzahlung muss bei normalem wirtschaftlichen Ablauf innerhalb der Laufzeit des Darlehens zu erwarten sein.

 

Konditionen

  • Darlehenshöhe: Im Regelfall von mind. 5.000 EUR bis max. 50.000 EUR. In begründeten Ausnahmefällen bis 100.000 EUR.
  • Zinssatz: zinslos
  • Laufzeit: 10 Jahre, davon bis zu 3 tilgungsfreie Jahre möglich
  • Sicherheiten: keine
  • Auszahlung: 100 % in einer Tranche
  • Tilgung: Quartalsweise nach tilgungsfreier Zeit

Die vollständigen Informationen finden Sie auf der Seite der SAB: Hier Klicken!

Hilfe bei der Antragstellung

Sofern Sie Hilfe bei der Antragstellung, beim Ausfüllen der Formulare und Zusammenstellen der notwendigen Unterlagen in Anspruch nehmen möchten, dann wenden Sie sich bitte per Email an sylvia.kaden@dt-steuer.com.

Wenn Sie Bedarf an Unterstützung haben, melden Sie sich bitte! Wir helfen Ihnen gern.

Ihre DT Steuerberatungsgesellschaft

Hinweis: Trotz sorgfältiger Prüfung aller verfügbaren Unterlagen kann eine Garantie für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben nicht übernommen werden.