DT Steuerberatungsgesellschaft Abt & Kaden Partnerschaft - Aktuelles
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DT Steuerberatungsgesellschaft
Abt & Kaden Partnerschaft
Bodenbacher Straße 143
01277 Dresden

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Probleme mit den gesetzlichen Regelungen zur Rechnungserstellung?

Pflichtangaben in der Rechnungen (neu hinzugekommene Angaben rot bzw. fett hervorgehoben):

  • Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers (§ 14 Abs. 4 Nr. 1 UStG; Erleichterungen durch § 31 Abs. 2 und 3 UStDV),
     

  • Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des leistenden Unternehmers (§ 14 Abs. 4 Nr. 3 UStG),
     

  • Ausstellungsdatum (§ 14 Abs. 4 Nr. 3 UStG),
     

  • fortlaufende Rechnungsnummer (§ 14 Abs. 4 Nr. 4 UStG),
     

  • Menge und Art der gelieferten Gegenstände oder Umfang und Art der sonstigen Leistung (§ 14 Abs. 4 Nr. UStG; Erleichterungen durch § 31 Abs. 3 UStDV)
     

  • Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung oder bei Anzahlungen der Zeitpunkt der Vereinnahmung des Entgelts (sofern nicht mit Ausstellungsdatum identisch) (§ 14 Abs. 4 Nr. 6 UStG); als Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung kann der Kalendermonat angegeben werden, in dem die Leistung ausgeführt wird (§ 31 Abs. 4 UStDV),
     

  • nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsseltes Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung sowie jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts, sofern sie nicht bereits im Entgelt berücksichtigt ist (§ 14 Abs. 4 Nr. 7 UStG), und
     

  • der anzuwendende Steuersatz sowie der auf das Entgelt entfallende Steuerbetrag oder im Fall einer Steuerbefreiung ein Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt (§ 14 Abs. 4 Nr. 8 UStG).

Besondere Vorschriften bestehen u.a. bei Fahrausweisen, Fahrzeuglieferungen, innergemeinschaftlichen Beförderungen, innergemeinschaftlichen Lieferungen (auch neuer Fahrzeuge, Übergang der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger (§ 13b UStDV).

 

 

Pflichtangaben in der Rechnungen (neu hinzugekommene Angaben rot bzw. fett hervorgehoben):

  • Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers
     

  • Ausstellungsdatum
     

  • Menge und Art der gelieferten Gegenstände bzw. Umfang und Art der sonstigen Leistung und das Entgelt und den darauf entfallenden Steuerbetrag in einer Summe sowie den anzuwendenden Steuersatz bzw. den Hinweis auf eine Steuerbefreiung oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt.

Die Vorschriften zur Kleinbetragsrechnung gelten nicht für Rechnungen über Leistungen nach § 3c und 6a UStG sowie in Fällen, in denen der Leistungsempfänger Steuerschuldner ist (§ 13b UStG).